Regionalveranstaltung

19.05.26, 13:00 – 18:30

Match Netzwerktreffen 2026 I 19.-20. Mai

konstruktiv
 
lokal
 

19.05.2026 bis 20.05.2026 I Match Netzwerktreffen 2026

Landhaus am See, Seeweg 27 – 29, 30827 Garbsen (bei Hannover)

Ein spannendes Event rund um Austausch und Zusammenarbeit: Freuen Sie sich auf eine inspirierende Veranstaltung mit spannenden Impulsvorträgen und interaktiven Workshops zu Themen wie transkulturelle Kommunikation, Umgang mit Diskriminierung sowie Werkzeuge, die im Anerkennungsprozess wirksam unterstützen. Nutzen Sie die Gelegenheiten, sich mit Kolleg*innen und Expert*innen zu vernetzen, Erfahrungen zu teilen und gemeinsam neue Impulse für den Arbeitsalltag zu gewinnen.

19. Mai, 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr (inkl. Abendessen um 19:45 Uhr)

20. Mai, 08:30 bis 14:30 Uhr

 

Anmeldung möglich bis 08.03.2026!

 

Programmvorschau:

Impulsvorträge

  • Dr. Lisa Peppler: Von der Willkommenskultur zur strategischen Organisationsentwicklung: Ganzheitliches Integrationsmanagement für internationale Pflegefachkräfte

Die erfolgreiche Integration internationaler Pflegefachkräfte ist mehr als nur Onboarding – sie ist ein zentraler Erfolgsfaktor für zukunftssichere Organisationen. Dieser Vortrag beleuchtet, wie Integrationsmanager:innen und Praxisanleiter:innen die Perspektive erweitern können, indem sie ihre Arbeit strategisch mit Personalentwicklung, Führungsmanagement und organisationalen Lernprozessen verknüpfen. Erfahren Sie, wie Sie eine nachhaltige Bleibeperspektive schaffen und die gesamte Organisation als „Integrations-Motor“ aktivieren, um dem Fachkräftemangel aktiv zu begegnen.

  • Leona Siemsen: Transkulturelle Kommunikation in der Pflege: Vom guten Willen zur professionellen Kompetenz

Der Vortrag zeigt, welche Elemente kultureller Kompetenz wissenschaftlich belegt wirksam sind und wie sie in Aus- und Fortbildung sowie im Stationsalltag verankert werden können.​

Workshops:

  • Kathleen Heyer: Klar anleiten – sicher begleiten
    Strukturierte Kommunikation und gezielte Lernstandförderung im Anerkennungsprozess internationaler Pflegefachkräfte

Der Workshop vermittelt praxisnahe Werkzeuge für klare Kommunikation, den konstruktiven Umgang mit Missverständnissen sowie Methoden zur Einschätzung und Förderung des Lernstands der neuen Kolleg*innen. Strukturierte Ansätze und Reflexionsinstrumente unterstützen eine sichere, wertschätzende Begleitung im beruflichen Alltag und im Anerkennungsprozess.

  • Maziar Taymoorzadeh: Diversity und Antirassismus in der Pflege – Kompetenzen weiterentwickeln

Gesellschaft und Arbeitswelt – besonders im Gesundheitsbereich – verändern sich und stellen Sie vor neue Anforderungen im Umgang mit Vielfalt, Diskriminierung und Rassismus. In diesem Workshop setzen Sie sich damit auseinander, wie wir alle – bewusst oder unbewusst – Vorurteile in uns tragen, und erhalten einen klaren Überblick darüber, was alles unter Diskriminierung fällt. Anhand praxisnaher Beispiele aus der Pflege greifen wir typische Fragen und Unsicherheiten auf, reflektieren gemeinsame Muster und entwickeln einen konstruktiven Umgang. Je nach Bedarf erhalten Sie ergänzend Impulse und kleine Tools, die Sie in Ihrem beruflichen Alltag unterstützen können.

  • Verena Peine und Tara Käsmeier: Zwischen Befremdung und Vertrauen: Wie Unterschiede wirken und Zusammenarbeit gelingt

Unterschiede verstehen und wertschätzen, Gemeinsamkeiten sichtbar machen und stärken. Gemeinsam erleben wir, wie Befremdung entsteht und wie wir handlungsfähig bleiben, aber auch, wie geteilte Erfahrungen und Gemeinsamkeiten Vertrauen schaffen und Teams näher zusammenbringen. Neben inhaltlichem Input und praktischen Übungen bietet dieser Workshop Raum für Austausch und gemeinsame Reflexion.

> ZielgruppeIntegrationsmanager:innen, Praxisanleitende und Pflegefachkräfte, die in internationalen Teams der Gesundheitsbranche arbeiten

> Übernachtungsmöglichkeiten: Das Landhaus am See bietet Übernachtungsmöglichkeiten direkt am Veranstaltungsort. In der näheren Umgebung stehen zudem weitere Hotels und Unterkünfte zur Verfügung. Details dazu erhalten Sie bei der Anmeldung.

> Hinweis zur Anmeldung: Die verbindliche Anmeldung ist ab sofort möglich. Die Teilnahmegebühr beträgt 149,00 Euro (inkl. Verpflegung, exkl. Übernachtung) und die Teilnehmendenzahl ist auf 60 Personen begrenzt.

Flyer zur Veranstaltung

Bis zum 08. März registrieren

Mit dieser Veranstaltung sammeln Sie 10 Fortbildungspunkte!

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGB) 

Januar 2026

 

Mit der Anmeldung wird die Geltung der folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen“ anerkannt: 

  • 1 Vertragsabschluss 
  1. Die Anmeldung erfolgt in der Regel online auf der Internetseite von Match by Lingoda (Link) oder durch eine dauerhafte, lesbare Erklärung, die keiner Unterschrift bedarf (Textform nach § 126b BGB). 
  2. Die auf unserer Internetseite angebotenen Veranstaltungen stellen keine rechtlich bindenden Angebote dar. Nach Anklicken der gewünschten Veranstaltung werden Sie auf die Detailseite der Veranstaltung weitergeleitet. Mit Absenden des Anmeldeformulars erfolgt eine verbindliche Anmeldung zum Netzwerktreffen. Die Teilnahmeplätze sind auf maximal 60 Personen begrenzt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird der Anmelder umgehend hierüber informiert. Ein Vertrag kommt dann nicht zustande.
    Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Teilnahmebestätigung per Mail sowie die Rechnung. 
  3. Die Vertragsannahme erfolgt durch die Teilnahmebestätigung, die per E-Mail versendet wird und alle relevanten Daten Ihrer Anmeldung aufführt. Mit Zugang der Teilnahmebestätigung kommt der Vertrag zustande. Vertragspartner ist der Teilnehmer, soweit sich nicht etwas anderes aus der Anmeldung ergibt, sowie Lingoda GmbH als Unternehmen, dem die Initiative Match angehört. 
  4. Sofern nicht binnen 14 Tagen nach Ihrer verbindlichen Anmeldung eine Teilnahmebestätigung übermittelt wird, sind Sie an Ihre Anmeldung nicht mehr gebunden. 
  5. Die Vertragssprache für sämtliche über Veranstaltungen abgeschlossenen Verträge ist Deutsch.
  • 2 Absage, Verschiebung oder Änderungen der Veranstaltung 
  1. Lingoda kann eine Veranstaltung ganz oder teilweise jederzeit vor dem geplanten Beginn stornieren, wenn eine Durchführung nicht oder nicht zu zumutbaren Bedingungen möglich ist. In diesem Fall wird Lingoda einen Ersatztermin anbieten. 
  2. Sollte(n) kein(e) Ersatztermin(e) angeboten oder der Teilnehmer zu dem/den vorgeschlagenen Ersatztermin(en) nicht verfügbar sein, so wird Lingoda die bereits gezahlte Vergütung vollständig zurückerstatten. Das Recht des Teilnehmers, Lingoda in den Fällen des Absatzes 1 zur vertragsgemäßen Leistung aufzufordern und bei hierauf nicht unverzüglich erfolgender Bereitstellung der vereinbarten Veranstaltung den Vertrag zu beenden sowie bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen, bleibt unberührt.
  3. Sollte ein Teilnehmer nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, so kann dieser Lingoda spätestens einen Tag vor Beginn der Veranstaltung eine Ersatzperson benennen, die anstelle des Teilnehmers teilnehmen kann.
  4. Nimmt ein Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teil und hat er dies zu vertreten, so gilt die Leistung als ordnungsgemäß erbracht und Lingoda ist nicht verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten. Die für die Veranstaltung angefallene Vergütung ist in diesem Fall nicht erstattbar. Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
  • 3 Ausschluss von Teilnehmern 
  1. Lingoda ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, etwa bei Zahlungsverzug oder Störung der Veranstaltung, auszuschließen.
  2. Im Falle eines Ausschlusses ist der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
  • 4 Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
  1. Lingoda übermittelt dem Teilnehmer eine Rechnung und der Teilnehmer zahlt die Vergütung als Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen durch Lingoda.
  2. Jede Rechnung von Lingoda ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Alle im Rahmen des Vertrags fälligen Vergütungen, Kosten oder Ausgaben verstehen sich zuzüglich aller anwendbaren Steuern. Jede Rechnung muss im Voraus bezahlt werden, bevor Lingoda die entsprechenden Dienstleistungen erbringt. 
  3. Lingoda akzeptiert die im Buchungsprozess dargestellten Zahlungsmittel. Dabei stellt Lingoda dem Teilnehmer immer zumindest eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung. Die Zahlung des Teilnehmers erfolgt über das im Bestellprozess ausgewählte Zahlungsmittel. 

 

  • 5 Laufzeit und Kündigung
  1. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Bestätigung zur Veranstaltungsbuchung und endet am letzten Veranstaltungstag.
  2. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages wegen Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Vertragspartners ist insbesondere gegeben, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung  nachhaltig stört oder sich nicht angemessen verhält. 
  3. Die Kündigung bedarf der Textform. 

 

  • 6 Vertraulichkeit 
  1. Bei der Bereitstellung und dem Erhalt der Dienstleistungen können beide Parteien in den Besitz von Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Informationen oder Materialien gelangen, die die offenlegende Partei („Offenlegende Partei“) als vertraulich oder geheim ansieht („Vertrauliche Informationen“). Die Partei, die Vertrauliche Informationen erhält („Empfangende Partei“), erklärt sich damit einverstanden, dass sie die Vertraulichen Informationen schützt und sie nur an Mitarbeiter/innen oder Lehrer/innen weitergibt, die diese Informationen aufgrund ihrer Position benötigen, um ihre Pflichten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen.
  2. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die (i) zum Zeitpunkt der Übermittlung an die Empfangende Partei öffentlich zugänglich waren oder später von der Offenlegenden Partei öffentlich zugänglich gemacht werden, (ii) nach dem Zeitpunkt der Offenlegung an die Empfangende Partei ohne Verschulden der Empfangenden Partei öffentlich bekannt geworden sind (iii) vor der Offenlegung hierunter ohne Geheimhaltungsverpflichtung im Besitz der Empfangenden Partei waren oder (iv) von Mitarbeitern oder Vertretern der Offenlegenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf Vertrauliche Informationen entwickelt wurden.
  3. Die Empfangende Partei wendet beim Schutz der Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei mindestens die gleiche Sorgfalt an wie beim Schutz ihrer eigenen Vertraulichen Informationen, jedoch keinesfalls weniger als einen angemessenen Sorgfaltsstandard. Die Empfangende Partei verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei nicht zu verwenden, es sei denn, dies ist im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen gestattet. Die Empfangende Partei kann die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei offenlegen, soweit sie gesetzlich dazu gezwungen ist, vorausgesetzt, die Empfangende Partei bemüht sich in angemessener Weise, die Offenlegende Partei vorab von der erzwungenen Offenlegung in Kenntnis zu setzen.
  4. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen dieses Abschnitts bleiben über das Vertragsende hinaus bestehen.

 

  • 7 Geistiges Eigentum

 

  1. Lingoda besitzt und behält alle Nutzungsrechte an Unterlagen und Materialien , die auf der Veranstaltung verwendet werden (Lingodas-Geistigem-Eigentum).
  2. Lingoda gewährt dem Teilnehmer und den Schüler/innen ein nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites Recht zur Nutzung von Lingodas-Geistigem-Eigentum ausschließlich für den Zweck und die Laufzeit des Vertrags. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Lingodas-Geistiges-Eigentum zu verwenden, um es öffentlich zu reproduzieren, ins Internet zu stellen, zu versenden, zu verteilen, zu verkaufen, zu vermieten, unterzulizenzieren oder zu übertragen, für kommerzielle Zwecke zu reproduzieren, zu modifizieren (z. B. durch Übersetzen in eine andere Sprache) oder anderweitig zu verwerten in irgendeiner Weise, die nicht gemäß dem Vertrag oder Lingodas vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt ist.
  • 8 Haftungsbeschränkung und höhere Gewalt
  1. Lingoda haftet nur bis zur Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erst ermöglicht, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Einhaltung Teilnehmer regelmäßig vertrauen);
  2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz), die Haftung für die Übernahme einer bestimmten Garantie oder die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Soweit die Haftung von Lingoda beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Lingoda.
  4. Die Parteien haften einander nicht für eine Verzögerung oder Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese Verzögerung oder Unmöglichkeit auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Ereignisse höherer Gewalt sind z.B. Krieg, Terrorakte, Naturkatastrophen, Epidemien, Streik oder Aussperrung, oder sonstige Umstände, die nicht vorhersehbar sind und die trotz angemessener Anstrengungen nicht zu beeinflussen sind. Ist eine Nichteinhaltung von vereinbarten Leistungen auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen, verlängert sich die Frist zur Erfüllung um die Dauer der Verzögerung, jedoch maximal um einen Zeitraum von sechs (6) Wochen. Nach Ablauf der vorgenannten Frist oder vorher, wenn ein weiteres Zuwarten unzumutbar wäre, ist die jeweilige Partei dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • 9 Datenschutz 

Der Schutz personenbezogener Daten ist Lingoda ein besonderes Anliegen, und Lingoda behandelt die personenbezogenen Daten des Teilnehmers vertraulich. Lingoda stellt dem Teilnehmer eine Datenschutzerklärung zur Verfügung, mit der er sich über den Umgang von Lingoda mit personenbezogenen Daten weiter informieren kann. Diese ist im Buchungsprozess und auf der Match-Plattform verlinkt und jederzeit verfügbar.

  • 10 Geltendes Recht 
  1. Für diese Geschäftsbedingungen und den Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, sowie solcher Vorschriften des deutschen Rechts, welche auf die Geltung einer anderen Rechtsordnung verweisen. Stehen dem Teilnehmer nach dem zwingenden Recht seines Wohnsitzlandes weitergehende Ansprüche und Rechte gegenüber Lingoda zu, so bleiben diese von der Rechtswahl unberührt.
  2. Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen und dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, Berlin.
  3. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist Lingoda nicht verpflichtet und nicht bereit.
  • 11 Sonstiges
  1. Änderungen, Ergänzungen und/oder eine einvernehmliche Aufhebung eines zwischen Teilnehmer und Lingoda geschlossenen Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Vereinbarung in Textform.
  2. Die vorhergehend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die anderen Geschlechter mit ein. Auf die Verwendung aller Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere Lesbarkeit des Textes verzichtet. 
  3. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ungültig ist oder werden sollte oder wenn diese Geschäftsbedingungen unvollständig sind, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Die Parteien werden eine unwirksame oder unvollständige Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen durch eine solche durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommt.

 

  • 12 Ausschluss (Nichtbestehen) des Widerrufsrechts

Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen, ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dem Teilnehmer steht daher kein Widerrufsrecht für die Bestellung von Tickets für Veranstaltungen zu. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Match by Lingoda bindend und verpflichtet den Teilnehmer zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.