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Anerkennung

Durchführung von Kenntnisprüfungen: Einblicke von Pflegeschulen für Pflegeschulen

25 Min
Match Redaktion
Krankenpflegeschülerin auf dem Flur der Krankenpflegeschule
Inhaltsverzeichnis
Die Bedeutung der Pflegeschulen auf dem Weg zur Anerkennung
Die Zusammenarbeit zwischen Lingoda und Pflegeschulen
Die ersten Schritte
Prüfungsinhalte und Ablauf
Erfahrungswerte und Best Practices
Top 3 Empfehlungen für die Abnahme von Kenntnisprüfungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Schlüsselrolle der Pflegeschulen: Pflegeschulen übernehmen durch die Abnahme von Kenntnisprüfungen eine zentrale Rolle bei der beruflichen Anerkennung internationaler Pflegefachkräfte.
  • Vorbereitung auf die erste Prüfungsabnahme: Im ersten Schritt sollten sich Pflegeschulen eng mit der zuständigen Behörde zu den geltenden Prüfungsvorgaben abstimmen und interne Organisationsstrukturen schaffen. 
  • Ablauf und Inhalte: Bei der Kenntnisprüfung müssen Pflegefachkräfte in einer mündlichen und praktischen Prüfung nachweisen, dass sie die Anforderungen der deutschen Pflege-Ausbildung erfüllen. Dabei können vor allem die Unterschiede zwischen Deutschland und den Herkunftsländern im Pflegesystem herausfordernd sein.
  • Erfahrungswerte zu Best Practices: Eine sorgfältige Vorbereitung mit klaren Absprachen sowohl mit der zuständigen Behörde als auch intern ist entscheidend. Ggf. ein Kennenlernen der Prüflinge im Vorfeld sowie eine offene, interkulturell sensible Haltung und empathische Prüfungsatmosphäre schaffen eine gute Grundlage für erfolgreiche Prüfungsprozesse.
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1. Die Bedeutung der Pflegeschulen auf dem Weg zur Anerkennung

Internationale Pflegefachkräfte sind aus dem deutschen Pflegealltag aufgrund von sinkenden Ausbildungszahlen, Abbrecher- und Ausstiegsquoten und dem demographischen Wandel schon lange nicht mehr wegzudenken. Um in Deutschland ihren Beruf ausüben zu können, müssen Pflegefachkräfte aus Drittstaaten zunächst im Rahmen der beruflichen Anerkennung nachweisen, dass ihr Können dem Stand in Deutschland ausgebildeter Pflegefachkräfte entspricht. Ein Weg dafür ist das Ablegen einer staatlichen Kenntnisprüfung, die bundesweit an Pflegeschulen und vergleichbaren Bildungseinrichtungen abgenommen wird.

Pflegeschulen leisten mit der Abnahme von Kenntnisprüfungen folglich einen wichtigen Beitrag im Anerkennungsprozess internationaler Pflegefachkräfte. Dabei zählen diese Prüfungen nicht zu ihrem eigentlichen Kerngeschäft. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt vielmehr in der Durchführung der grundständigen Pflegeausbildung sowie in der Fort- und Weiterbildung von Gesundheitsfachkräften.

Ob eine Pflegeschule Kenntnisprüfungen anbietet, liegt in der Regel in ihrem eigenen Ermessen. Eine Ausnahme stellt Thüringen dar, wo die zuständige Behörde die Schulen direkt mit der Umsetzung dieser Prüfungen beauftragt. Bevor die erste Prüfung umgesetzt werden kann, sollten in jedem Fall einige organisatorische und inhaltliche Themen geklärt werden.

Dieser Artikel beleuchtet zentrale Fragen für interessierte Pflegeschulen und gibt praxisnahe Impulse für den Einstieg in die Abnahme von Kenntnisprüfungen. Er zeigt auf, welche ersten Schritte notwendig sind, wie Planung und Durchführung gestaltet werden können und welche Strategien sich in der Vorbereitung für Fachprüferinnen und Fachprüfer bewährt haben. Grundlage sind die Erfahrungen und Erkenntnisse von Pflegeschulen, mit denen Lingoda im Rahmen der Anerkennung internationaler Pflegefachkräfte zusammenarbeitet.

Die Kenntnisprüfung erfolgt in der Regel als sogenannte Patientenprüfung. Zusätzlich besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit, anwendungsorientierte Parcoursprüfungen oder Prüfungen im Simulationssetting durchzuführen. Im weiteren Verlauf dieses Artikels liegt der Fokus ausschließlich auf der Patientenprüfung.

Weitere Informationen zum Ablauf und den Inhalten der Kenntnisprüfungen beschreibt der Artikel “Alles Wichtige zur Kenntnisprüfung”.

Exkurs: Die Zusammenarbeit zwischen Lingoda und Pflegeschulen

Internationale Pflegefachkräfte, die an den Vorbereitungskursen von Lingoda teilnehmen, müssen ein Arbeitsverhältnis in einer Gesundheitseinrichtung vorweisen. Bei der Durchführung des 6,5-monatigen Vorbereitungskurses zur Kenntnisprüfung übernimmt Lingoda die Qualifizierung in Fachtheorie und Fachsprache. Parallel dazu werden gemeinsam mit den Arbeitgebenden vor Ort Praxisaufträge mit den Pflegefachkräften umgesetzt. Somit wird der Theorie-Praxis Transfer sichergestellt und die Teilnehmenden werden von Kursbeginn an fest in ihr Team und die Arbeitsabläufe eingebunden. Die Kenntnisprüfungen werden unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Pflegeschulen, der Gesundheitseinrichtungen und Lingoda gemeinschaftlich geplant und terminiert. Anschließend meldet die Schule die Prüfungen bei der zuständigen Landesbehörde an, reicht alle benötigten Dokumente ein, führt die Prüfung durch und informiert im Anschluss die Behörde über das Prüfungsergebnis.
Die Bildungsmaßnahmen von Lingoda werden über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit refinanziert (§81 SGB III) . Dabei ist auch eine Prüfungspauschale für die Prüfungsabnahme inbegriffen, die die Schulen von Lingoda erhalten. Bundesweit wurden durch die enge Zusammenarbeit mit den Gesundheitseinrichtungen und einem großen Netzwerk an Pflegeschulen bis heute bereits über 4500 erfolgreiche Kenntnisprüfungen umgesetzt.

2. Die ersten Schritte

Möchte eine Pflegeschule die Durchführung von Kenntnisprüfungen aufnehmen, sollten zunächst die gesetzlichen Vorgaben für die Prüfungen beachtet werden. Diese sind in §45 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe verankert. Je nach Verordnung der Bundesländer können diese Vorgaben verschieden umgesetzt werden. Daher ist es für Schulen unerlässlich, im ersten Schritt mit der zuständigen Anerkennungsbehörde des Bundeslandes in Kontakt zu treten, um die genauen Prüfungsvorgaben zu erfahren und eine Zulassung zur Abnahme der Kenntnisprüfungen zu beantragen.

Die Erfahrungen der mit Lingoda kooperierenden Pflegeschulen zeigen, wie wichtig eine frühzeitige und sorgfältige Abstimmung mit der jeweils zuständigen Behörde ist. Nur so lassen sich alle relevanten Details klären und eine verlässliche Vorbereitung der ersten Prüfungsanmeldung und -durchführung gewährleisten. 

Zu klären sind dabei unter anderem folgende Punkte: 

  • Ansprechpartner:innen bei der Behörde und Kontaktadressen für Prüfungsanmeldung
  • Zusammensetzung des Prüfungsausschusses für mündlichen und praktischen Prüfungsteil
  • Vorausgesetzte Qualifikationen der Fachprüfer:innen und ihrer Vertreter:innen
  • Benötigte Informationen und Dokumente für die Prüfungsanmeldung
  • Vorlaufzeiten und Fristen, z.B. für die Prüfungsanmeldung
  • Zugelassene Unterlagen zur Prüfungsabnahme (z.B. Prüfungsfälle, Protokolle, Niederschriften etc.) 
  • Information dazu, wer den Prüfungsvorsitz belegt (die Behörde, Schulleiter:in oder externe Schulleiter:in)
  • Genauer Ablauf und Inhalte für beide Prüfungsteile (z.B. welche der Kompetenzbereiche geprüft werden müssen)

In einigen Bundesländern sind Schulen verpflichtet, der zuständigen Behörde im Vorfeld ein detailliertes Prüfungskonzept vorzulegen, das als verbindliche Grundlage für die Durchführung der Prüfungen dient. Für alle offenen Fragen und Anliegen zur Prüfungsanmeldung sollte immer die zuständige Behörde kontaktiert werden. Viele Behörden stellen im Vorfeld Handreichungen zur Verfügung, die eine Vielzahl von Fragen gebündelt beantworten.

Gleichzeitig müssen auch innerhalb der Schule organisatorische Fragen geklärt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Wer aus dem Kollegium ist als Fachprüfer:in bereit und berechtigt, die Kenntnisprüfungen abzunehmen? 
  • Wann und in welchem Umfang können Prüfungen geplant werden? 
  • Wie viele Prüfungen können an einem Tag stattfinden? 
  • In welchen Räumlichkeiten wird die mündliche Prüfung stattfinden? 
  • Wie gestaltet sich die Planung mit der Praxiseinrichtung?  
  • Welche Person übernimmt die Prüfungsanmeldung bei der Behörde?
  • Soll im Vorfeld ein Kennenlernen der Prüflinge erfolgen und/oder eine zusätzliche Praxisbegleitung stattfinden?
  • Wer übernimmt die Rechnungslegung an Lingoda nach der Prüfungsabnahme?

Sobald die behördliche Zulassung erteilt und die internen organisatorischen Fragen geklärt sind, kann die Planung der ersten Kenntnisprüfungen konkret angegangen werden. Wie beschrieben, erfolgt die Terminabsprache in enger Abstimmung zwischen den Schulen, Lingoda und den Einrichtungen.
Alle für die Prüfungsanmeldung und -planung benötigten Informationen zu den Prüflingen – wie Unterlagen und Kontaktdaten etc. – stellt Lingoda zur Verfügung.

Die Erfahrungen der Schulen zeigen: Mit guter Vorbereitung und nach den ersten Durchläufen gestaltet sich die Anmeldung zur Prüfung bei der Behörde deutlich unkomplizierter – sowohl im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand als auch auf die Anzahl der einzureichenden teilnehmerbezogenen Unterlagen. In der Regel sind hier weniger Nachweise erforderlich als bei der Anmeldung zu den Abschlussprüfungen in der Ausbildung.

3. Prüfungsinhalte und Ablauf

Vor Beginn der konkreten Prüfungsplanung sollten die von Lingoda übermittelten Feststellungsbescheide der Prüflinge durch die Schule eingehend geprüft werden. Mitunter enthalten diese bereits behördliche Vorgaben zur konkreten Umsetzung der Prüfung.

Die Kenntnisprüfung besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil. Beide Prüfungsteile können bei Nichtbestehen jeweils einmal wiederholt werden. Viele Fachprüfer:innen empfinden es als entlastend, dass dabei keine Noten vergeben werden müssen. Die Bewertung erfolgt ausschließlich mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Im praktischen Teil Prüfung wird das pflegerische Können in zwei bis vier Pflegesituationen geprüft. Der Prüfungsausschuss besteht aus eine:r Fachprüfer:in der Schule sowie eine:r Praxisanleiter:in. Die Vorgaben zu den Pflegesituationen (Anzahl, Dauer, Setting, Altersgruppe) legt die Behörde in der Regel in den Feststellungsbescheiden fest. 

In der mündlichen Prüfung bearbeiten die Prüflinge ein komplexes Fallbeispiel, das sie analysieren, vorstellen und reflektieren. Ergänzend beantworten sie dazu vertiefende Fragen. Altersgruppe (Ältere, Erwachsene und Kinder) und Setting (ambulante Akut- und Langzeitpflege, stationäre Akutpflege und stationäre Langzeitpflege) unterscheiden sich dabei von jenen in der praktischen Prüfung. Die Prüfungszeit beträgt 45 bis 60 Minuten. 

Wie Auszubildende zur Pflegefachperson müssen auch internationale Pflegefachkräfte nachweisen, dass sie die Inhalte der fünf Kompetenzbereiche beherrschen. Einige Behörden legen zudem fest, welche dieser Bereiche in der mündlichen Prüfung konkret geprüft werden müssen. Diese können sich von den Kompetenzbereichen im Examen der dreijährigen Ausbildung unterscheiden.

Der Prüfungsausschuss für die mündliche Prüfung setzt sich zusammen aus einem Prüfungsvorsitz sowie zwei Fachprüfer:innen, von denen mindestens eine:r an der Schule angestellt sein muss.

Die Erfahrungen der Schulen zeigen, dass die Kompetenzbereiche für Teilnehmende der Kenntnisprüfung oft schwerer zu erfassen sind als für Auszubildende. Eine mögliche Erklärung, die Fachprüfer:innen anführen, liegt darin, dass Auszubildende meist bereits mit dem deutschen Pflegesystem und Begriffen wie “Pflegegrad” vertraut sind. Internationale Pflegefachkräfte im Anerkennungsverfahren müssen sich hingegen in kurzer Zeit sowohl in das Pflegesystem als auch in die fachsprachlichen Begriffe neu einarbeiten.

Herausfordernd ist für viele internationale Pflegefachkräfte zudem, dass sich die Pflegepraxis in Deutschland häufig deutlich von der in ihren Herkunftsländern unterscheidet. In zahlreichen Drittstaaten umfasst der Pflegeberuf einen wesentlich höheren Anteil an medizinischem Wissen und medizinischen Tätigkeiten als im deutschen Pflegesystem. 

Im Vorbereitungskurs von Lingoda lernen die Pflegefachkräfte das deutsche Pflegesystem mit seinen Schwerpunkten und zentralen Fachbegriffen bereits vor der Prüfung umfassend kennen. Außerdem belegen sie Fachsprachkurse und absolvieren sowohl Live-Unterricht als auch Selbstlerneinheiten zu Fachtheorie und Integration.

4. Erfahrungswerte und Best Practices

Neben einer fundierten Vorbereitung, der Abstimmung zu den gesetzlichen Vorgaben und der Klärung interner Organisationsstrukturen berichten die kooperierenden Pflegeschulen von Lingoda von weiteren Erfahrungen und bewährten Strategien aus der Praxis.

Eine häufig genannte Besonderheit im Vergleich zu den Abschlussprüfungen ihrer Auszubildenden betrifft das Verhältnis zwischen Prüflingen und Fachprüfer:innen. Die Teilnehmenden der Kenntnisprüfung wurden nicht von den Fachprüfer:innen selbst unterrichtet und auf die Prüfung vorbereitet. Entsprechend sind sie ihnen in der Regel nicht persönlich bekannt, wenn die Prüfungsplanung beginnt.

Um dennoch eine angenehme und vertrauensvolle Prüfungsatmosphäre zu schaffen, organisieren viele Schulen vorab ein Kennenlernen mit den internationalen Pflegefachkräften. Dies kann unterschiedlich gestaltet sein und liegt im Ermessen der jeweiligen Schule.

Beispiele hierfür sind: 

  • Ein Besuch in der Einrichtung in Form einer Praxisbegleitung 
  • Ein lockeres Kennenlerngespräch
  • Ein Meeting, in dem gezielt offene Fragen sowie der Prüfungsablauf geklärt werden 
  • Probeprüfungen
  • Ein ungezwungenes Kaffeetrinken

Die Begegnungen können an der Schule, in der Einrichtung oder auch online stattfinden. Dabei ist es möglich, dass ausschließlich die Prüflinge anwesend sind oder auch weitere Bezugspersonen aus der Praxis, wie etwa Praxisanleiter:innen. Das Kennenlernen gibt beiden Seiten – Prüflingen und Fachprüfer:innen – vorab die Möglichkeit, sich kennenzulernen und Vertrauen aufzubauen. Zusätzlich hat sich eine enge Abstimmung mit den Ansprechpartner:innen sowie Praxisanleiter:innen der Einrichtungen im Vorfeld der Prüfungen als hilfreich erwiesen, um ein gemeinsames Verständnis für die Prüfungsplanung und den Ablauf zu gewährleisten.

Darüber hinaus halten es einige Fachprüfer:innen für sinnvoll, sich im Rahmen der eigenen Vorbereitung über das Herkunftsland der Prüflinge und das dortige Pflegesystem zu informieren. Dies ermöglicht einen besseren Einblick in den beruflichen Hintergrund der Teilnehmenden und hilft dabei, das mitgebrachte Vorwissen aus Ausbildung oder Studium besser einzuordnen. Viele Fachprüfer:innen sehen diesen Einblick als Bereicherung, da sie daraus oft wertvolle Erkenntnisse für ihren eigenen Arbeitsalltag und ihre Lehrtätigkeit gewinnen können.

Des Weiteren beobachten Fachprüfer:innen häufig, dass die Prüflinge in der Kenntnisprüfung deutlich nervöser sind als Auszubildende. Die Prüfung entscheidet oft nicht nur über den Berufseinstieg, sondern hat auch Auswirkungen auf zentrale Lebensbereiche wie den Aufenthaltstitel oder den Familiennachzug. Ein Nichtbestehen kann daher sowohl große emotionale als auch bürokratische Folgen haben. 

Um dieser Belastung zu begegnen, ist eine wertschätzende und beruhigende Prüfungsatmosphäre hilfreich. Einige Schulen schaffen dies durch kleine Gesten – wie Getränke oder Kekse im Prüfungsraum. Besonders wichtig ist jedoch die Empathie für die sprachlichen und persönlichen Leistungen, die die Teilnehmenden täglich erbringen.

5. Top 3 Empfehlungen für die Abnahme von Kenntnisprüfungen

Wie eingangs erwähnt, gestaltet jede Pflegeschule die Prüfungsabnahme entsprechend den behördlichen Vorgaben sowie ihren internen Kapazitäten und Ressourcen. Dies bedeutet weder, dass alle im Artikel genannten Ideen und Ratschläge in die Tat umgesetzt werden müssen, noch dass der Artikel Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Vielmehr sollen Schulen hier Anregungen erhalten, um den Prozess der Prüfungsabnahme zu beginnen. Zusammenfassend lassen sich die drei wichtigsten Handlungsempfehlungen der mit Lingoda kooperierenden Pflegeschulen für die Etablierung von Kenntnisprüfungen im Schulalltag wie folgt zusammenfassen:

  1. Klären Sie frühzeitig die Prozesse und Vorgaben mit der zuständigen Anerkennungsbehörde.
  2. Gestalten Sie ein internes Prüfungskonzept, das die Abläufe der Prüfungen an Ihrer Schule regelt.
  3. Verstehen Sie die Kenntnisprüfungen als Bereicherung: Lernen Sie die Teilnehmenden und ihren Hintergrund nach Möglichkeit im Vorfeld kennen und gewinnen Sie neue Einblicke in Pflege und unterschiedliche Pflegesysteme.

Auf Grundlage der Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Pflegeschulen unterstützt Lingoda gerne bei der Prozessfindung zur Abnahme von Kenntnisprüfungen.

Falls Sie als Pflegeschule Fragen zu Kenntnisprüfungen haben oder diese gerne selbst anbieten möchten, zögern Sie nicht, uns über das Kontaktformular zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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